Chefnotiz am Montag 09.01.2017

Dieselkraftfahrzeuge verbieten?

Wenn ja, wie? Aus dem Bundesumweltministerium kam nun ein Vorschlag. Kommunen sollen drei Möglichkeiten eröffnet werden, die sie nach Bedarf selber anwenden können.
1. Differenzierte Fahrverbote nach Schadstoffausstoß und Tagesbelastung, die über eine weiße, beziehungsweise graue Plakette geregelt werden.
2. Räumlich eng begrenzte Fahrverbote.
3. Eine Unterscheidung der Fahrzeuge nach geraden und ungeraden Nummernschildern, wie dies in Paris der Fall ist.
Beinahe die Hälfte aller Fahrzeughalter wäre betroffen – es gibt ungefähr genauso viele Benzin- wie Dieselautos. Als Hauptgrund für das Verbot wird die Gesundheitsgefährdung durch Stickoxide genannt, welche Dieselmotoren ausstoßen. Im letzten Jahr ergab eine Untersuchung nämlich, dass an zwei Drittel der Messstationen die Grenzwerte überschritten werden. Daher hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Die Lösung ist jedoch nur eine Scheinlösung. So sorgen Fahrverbote nach Schadstoffausstoß und Tagesbelastung für höchste Planungsunsicherheit bei der Bevölkerung. Das kann keiner wollen. Indes diskriminieren räumlich begrenzte Fahrverbote den dort ansässigen Handel und gefährden somit Arbeitsplätze. Und die Idee, nach Nummernschildern zu differenzieren benachteiligt die Finanzschwachen. Wer es sich leisten kann, wird sich indes einfach ein Auto mehr kaufen – mit dem richtigen Schild. Selbst wenn Ausnahmen für Lieferanten, Taxen, Krankenwagen und so fort gelten – in Summe dürften die Verbote zu einem Aussterben der dicht besiedelten Räume führen.

Immerhin: das Verkehrsministerium spricht sich gegen ein Fahrverbot aus. Stattdessen setze man auf die Förderung von Elektroautos. Weil die sich nicht verkaufen, ist zwar der Umwelt nicht geholfen. Dafür entstünden aber auch nicht die oben genannten Probleme durch ein Fahrverbot.