Energiewende ohne Bayern?
Eine Schlappe für Hans-Josef Fell, den ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Grünen: Seine Klage gegen das sogenannte 10-H-Gesetz wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Die Regelung besagt, dass der Abstand von Windrädern zur nächsten Wohnsiedlung das Zehnfache der Anlagen-Höhe betragen muss. Das Gesetz wurde unter Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) im November 2014 verabschiedet. Schon deshalb dürfte es Fell und seinen Mitstreitern ein Dorn im Auge gewesen sein. Die Klägergruppe, bestehend aus Grünen, SPD und Freie Wählern, gibt sich resigniert. „Die Energiewende in Deutschland finde damit weitgehend ohne Bayern statt“, so der Grünen-Landtagsabgeordnete Martin Stümpfig.
Das ist jedoch nur bedingt wahr. Sicherlich – mit 5,6% Anteil an Erneuerbaren trägt die Windkraft relativ gesehen nicht viel zur Stromerzeugung in Bayern bei. Gesamthaft jedoch liegt der Anteil der Erneuerbaren im Freistaat bei 36,2 % (Stand 2014). Und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 25,8 %(Stand 2014).
Ebenfalls falsch ist die Behauptung der Kläger, nun stünden nur noch 0,1 Prozent der bayrischen Landesfläche für den Bau von Windrädern zur Verfügung. Vier Prozent sind richtig. Das jedenfalls ergibt eine Untersuchung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Sicherlich – menschlich gesehen mag man die Enttäuschung der Kläger verstehen. Auf der anderen Seite ist offensichtlich, dass es denen nicht um ein Miteinander geht, sondern um Prestige. Denn: Wer erwartet, dass die Leute gern direkt neben einem Windrad leben, muss schief gewickelt sein.