Energiewende – Wende in die Wieder-Verstaatlichung
Gut 28 Milliarden Euro für Endlagerung und Rückbau. Diese Summe sollen RWE, Vattenfall, EnBW und E.ON beiseite gelegt haben. Dass die Rückstellungen in Wertpapieren, Beteiligungen und Kraftwerksanteilen stecken, war bekannt. Ein weiteres offenes Geheimnis: Das Geld für die Rückstellungen muss durch den Betrieb der Erzeugungsanlagen fortlaufend verdient werden. Nach Einläuten der Energiewende war klar, dass dieser Umstand die Versorger in die Pleite treiben wird. Zumindest denen, die mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vertraut sind. Das Niederstwertprinzip ist einer dieser Grundsätze und hier das große Problem.
Hintergrund: Diesem Prinzip zufolge sind Anschaffungskosten zunächst als Basiswert in den Bilanzen zu vermerken. Anschließend müssen die angeschafften Objekte jährlich neu bewertet werden. Und zwar ausgehend vom niedrigsten Preis, der zum Bilanzstichtag am Markt erzielt werden könnte.
Bezogen auf die Konzerne heißt das: Je weniger sich mit Atomkraftwerken und Erzeugungsanlagen auf fossiler Basis verdienen lässt, desto schlechter sehen die Bilanzen aus. Am Ende der Wende wird nur noch ein Schuldenberg übrig bleiben. Die Wieder-Verstaatlichung der Konzerne ist der einzige Ausweg. Die Öffnung des Energiemarktes wird also ein Intermezzo bleiben.
Dass das Thema erst jetzt in seiner ganzen Tragweite diskutiert wird, lässt vermuten: Der Merksatz des amerikanischen Autors Steven Covey ist in der Bundesregierung nicht bekannt: Begin with the end in mind – mit dem Endergebnis im Hinterkopf anfangen.