E.ONs nächster Schritt in den Abgrund
„E.ON spaltet sich auf“ – diese Nachricht ist kein Jahr alt. Und nun die Kehrtwende – der Konzern will die Verantwortung für seine Atomkraftwerke behalten. Das Kernenergiegeschäft wird unter dem Namen „PreussenElektra“ zusammengefasst, Kohle- und Gaskraftwerke unter „Uniper“.
Was ist zwischen Dezember 2014 und jetzt geschehen? Der Atomausstieg hat die großen Versorger in die finanzielle Enge getrieben. E.ON wollte sich mit einer Abspaltung aus der Misere ziehen. Diese klassischen Geschäftsfelder – einschließlich der Atomrückstellungen von rund 14,5 Milliarden Euro mit sieben Atomkraftwerken – sollten in eine eigenständige Gesellschaft überführt werden.
Der Vorteil dabei: Fünf Jahre nach der Abspaltung wäre die Haftung des Mutterkonzerns erloschen. Doch das Bundesministerium für Wirtschaft stellte diesen Monat einen Gesetzesentwurf zur Rückbau- und Entsorgungskostennachhaft vor. Demnach müsste E.ON auch nach der Fünf-Jahres-Frist für die Kosten von Rückbau und Endlagerung aufkommen. Zwar glaubt man im Konzern, dass ein solches Gesetz verfassungswidrig wäre. Doch um einen jahrelangen Rechtsstreit abzuwenden und handlungsfähig zu bleiben, habe man sich für diesen Weg entschieden.
Wie es nun weitergeht? Kann E.ON die Last in absehbarer Zeit nicht mehr stemmen, ist der Konzern als Ganzes bedroht. Vor dem Gesetzesentwurf wäre es nur ein Teil davon gewesen. Was für den Steuerzahler ohnehin schon teuer geworden wäre, wird somit noch teurer. Denn Fakt ist: Es muss und wird weitergehen mit E.ON. Schließlich ist eine funktionierende Energieversorgung für Deutschland unerlässlich. Doch wer anders als der Staat würde schon diese Hinterlassenschaft kaufen?