Kostenschreck: 6 Milliarden Rückzahlung für Brennelementesteuer
Die Brennelementesteuer ist verfassungswidrig – das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil gesprochen. Die Entscheidung kommt den Staat teuer zu stehen. Oder besser ausgedrückt: den Steuerzahler. Von bis zu sechs Milliarden Euro an Rückzahlungen ist die Rede. Die Begründung der Richter lautet, der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt. Doch nicht nur deshalb ist es richtig, dass die Energieversorger nun mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg haben.
Sondern auch, weil seit dem Atomausstieg die argumentative Basis hinfällig ist. Hintergrund: 2010, also ein Jahr vor dem endgültigen Ausstieg, beschloss die damalige Koalition aus CDU und FDP, die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke zu verlängern. Im Zuge der Verlängerung wurde die Brennelementesteuer eingeführt. „Die Deutung ist zulässig, dass der Staat sozusagen etwas von den Erträgen der erlaubten Laufzeitverlängerung abhaben wollte“, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) dazu.
Als am 1. August 2011 der Atomausstieg final in Kraft trat, wurde diese Steuer jedoch nicht zurückgenommen. „Was man hat, das hat man“, dachte man sich wohl beim Staat. Gut, dass dem ein Ende gesetzt wurde.