Chefnotiz am Montag 21.03.2016

Richtig: Verfassungsbeschwerde der Energieversorger

Am 1. August 2011 trat der Atomausstieg in Kraft. Jetzt, fünf Jahre später, legen E.ON, RWE und Vattenfall eine Verfassungsbeschwerde ein. Am 15. und am 16. März verhandelte der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts darüber. Dabei geht es um Entschädigungszahlungen im Milliardenbereich. Die Forderungen beziehen sich auf zwölf Jahre, die Zeit nämlich, die die Kraftwerke im Schnitt länger gelaufen wären.

Aus Sicht der Versorger ist das Verhalten nachvollziehbar. Sie stehen vor dem finanziellen Ruin. Auch wenn eigene Fehlentscheidungen dazu beigetragen haben – die ruckartige Abkehr vom Atombetrieb ist der Hauptgrund. Zumal sich die Betreiber gerade wieder sicher wähnten. Noch im Jahr 2010 hatten CDU und FDP den 2002 schon einmal beschlossenen Atomausstieg zurückgenommen. Im Zuge dieser Rücknahme wurde 2010 die Brennelementesteuer eingeführt, sozusagen als Gegenleistung zur Laufzeitverlängerung. Getreu dem Motto: „Was man hat, das hat man“ wurde diese Steuer nicht zurückgenommen. Auch dagegen klagen die Konzerne, allerdings in einem anderen Verfahren.

Diesen Monat geht es ausschließlich um die Frage, ob der Ausstieg verfassungskonform war. Schließlich gilt: Wen der Gesetzgeber zum Wohle der Allgemeinheit enteignet, den muss er entschädigen.

Eine grundsätzlich andere Meinung vertritt zum Beispiel die Umweltorganisation der BUND. Die Erkenntnis, dass in einem hoch technisierten Land wie Japan eine Atomkatastrophe geschehen könne, rechtfertige den Ausstieg. Dass die Versorger diese Aussage so nicht stehen lassen können, ist nur richtig. Einen vergleichbaren Tsunami wie in Japan kann es hier nicht geben. Zudem haben die Japaner – trotz aller Hochtechnologie –ihre Kraftwerke nachweislich nicht genügend geschützt. Und dass das Leben mit Atomkraft an sich nicht ohne Risiko ist, war von Anfang an klar. Unerfreulich wäre eine Entscheidung zugunsten der Betreiber lediglich für die Steuerzahler, die die Milliarden zahlen dürfen.